Allenfalls innerhalb von sechs Monaten zu frischem Geld zu kommen, reiche dafür entgegen der Auffassung der Verteidigung klarerweise nicht aus. Zudem stütze sich die Berufungsbegründung in der Folge im Widerspruch zu den Tatsachen und zur Rechtslage einzig auf das Argument, der Beschuldigte hätte die Bilanz Ende 2012 nicht deponieren müssen, weil die Kapitalsuche Ende 2012 (noch) nicht aussichtslos gewesen sei.