5.1 Die Staatsanwaltschaft stellte im Rahmen ihrer Berufungsantwort klar, dass die herrschende Lehre und Praxis in jedem Fall eine unverzügliche und nachhaltige Sanierung forderten, um während einer relativ kurzen Frist von einer Benachrichtigung des Richters absehen zu dürfen. Allenfalls innerhalb von sechs Monaten zu frischem Geld zu kommen, reiche dafür entgegen der Auffassung der Verteidigung klarerweise nicht aus.