4.2.4 Auf die weiteren Vorbringen des Beschuldigten wie auch die zahlreichen im Rahmen der umfassenden Berufungsbegründung geltend gemachten Kritikpunkte am Urteil der Vorinstanz wird - soweit erforderlich - nachfolgend im Rahmen der gerichtlichen Sachverhaltsfeststellung und Subsumtion näher eingegangen.