4.2.3 Überdies trug die Verteidigung im Rahmen ihrer Eingabe vom 1. April 2022 - als Eventualbegründung, da ihrer Ansicht nach das angefochtene Urteil bereits mangels Erfüllung des objektiven Tatbestandes aufzuheben sei - vor, vorliegend gälten erhöhte Anforderung an den Nachweis der Erfüllung des subjektiven Tatbestandes. Im Gegensatz zur Annahme der Seite 25/54