Sodann gebe es in den Akten im entscheidenden Punkt "Kapitalbeschaffungschancen im neuen Jahr" keinen Beweis, wonach per Ende 2012 festgestanden habe, dass die Rekapitalisierungschancen im Folgejahr 2013 sehr schlecht gestanden hätten. Ohnehin sei die rechtliche Prüfung der Vorinstanz betreffend Sanierungschancen auf halbem Weg abgebrochen worden.