4.2.2 Sodann wurde geltend gemacht, dass die Kernfrage der vorliegenden Strafsache - die Aussichten für eine erfolgreiche Kapitalsuche für die K.a.________ innert nützlicher Frist im Jahr 2013 - Hand in Hand mit der buchhalterischen Behandlung der Entwicklungskosten gehe. Zudem müsse rechtlich ohne Belang bleiben, was ab Januar 2013 passiert sei oder hätte passieren können. Sodann gebe es in den Akten im entscheidenden Punkt "Kapitalbeschaffungschancen im neuen Jahr" keinen Beweis, wonach per Ende 2012 festgestanden habe, dass die Rekapitalisierungschancen im Folgejahr 2013 sehr schlecht gestanden hätten.