Daher sei der Fall von A-Z falsch aufgezäumt bzw. unter Zuhilfenahme der falschen Schablone beurteilt worden. Art. 165 StGB orientiere sich nicht an der "nackten Bilanzsituation", sondern ausnahmslos an den konkreten Umständen, in deren Griff sich die finanziell ausgetrocknete Gesellschaft befinde. Das damalige Marktpotential der Software J.________ - in den Anlagewert auf dem Kapitalmarkt umgerechnet - sei die entscheidende Frage in der vorliegenden Strafsache.