keine Zeugen, keine Korrespondenzen, keine SMS, keine E-Mails in den Akten (und es gebe solche auch nirgends auf der Welt, also auch nicht ausserhalb der Akten), welche belegten oder auch nur anklingen lassen würden, dass er selbst ab Januar 2013 "bloss noch lauwarm" dabei gewesen wäre, er keine eigentlichen Abwägungen vorgenommen oder generell eigentlich nur noch schwarz gesehen hätte. Aufgrund des blossen "Bruchstück-Sachverhalts" könne nicht erkannt werden, welcher Massstab von der Anklage auf welche Verhaltensweisen gelegt worden sei, d.h. aus der Anklage gehe nicht hervor, gestützt auf welche (Detail-