3.4. In seinem Parteivortrag bei der Vorinstanz (SE GD 9/1/4) wiederholte der Beschuldige wortreich seinen Standpunkt und insbesondere seine damaligen Überlegungen. Dabei legte er u.a. dar, dass die Anklage insgesamt auf einer Idealwelt fusse. Die Wirtschaftspraxis sehe aber, ganz speziell in Krisen- und Sanierungsfällen (wie vorliegend), ganz anders aus. Gerade bei einer Firma in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten, die derart gravierend seien, dass Art. 725 OR ins Blickfeld des Verwaltungsrates gelange, komme es unausweichlich zu einem notwendigen Spagat. Es bestehe ein eklatanter Normenkonflikt zwischen Art. 717 und Art.