Bei allen Entscheiden, die der Verwaltungsrat fällen müsse, gebe es nur eines: Er habe an die Aktionäre und Gläubiger zu denken. Falls sie einen solchen Zwischenabschluss erstellt hätten, hätte sich dafür kein Mensch von den Gläubigern und Aktionären interessiert. Nur jemand von der Revisionsstelle hätte ein Häkchen machen und sagen können, so das haben wir jetzt auch noch (SE GD 9/1/3 S. 27 f.).