Im Sinne eines "Notentscheides" sei dann entschieden worden, auf einen Zwischenabschluss zu verzichten, weil ein solcher nichts bringe und sie vielleicht zwei oder drei Wochen später schon hätten deponieren gehen müssen. Sie hätten für ihren Entscheid damals keinen Zwischenabschluss gebraucht und ein solcher hätte niemandem etwas genützt. Aber es stimme, man hätte einen solchen quasi "rein stur, formell" machen müssen, in der (damaligen) Situation hätte er aber nichts gebracht und sie (gemeint ist die K.a.________) noch zusätzlich belastet. Bei allen Entscheiden, die der Verwaltungsrat fällen müsse, gebe es nur eines: