_) mit einer Bilanz gehabt, die nicht gut ausgesehen habe, und ein Produkt (die Software J.________), welches noch nicht verkäuflich gewesen sei, weil sie hätten Anpassungen machen müssen. Natürlich hätte man Ende 2012 die Bilanz deponieren können, jedoch habe der Verwaltungsrat damals die Situation so beurteilt, dass sie durchkämen. Entscheidend sei für sie gewesen, dass sie aufgrund der neuen Struktur nicht mehr CHF 3 - 3.5 Mio., wie bei der vom Privatkläger vorgesehen Sanierung, gebraucht hätten, sondern gesagt hätten, ohne Tochtergesellschaft würden sie in den nächsten Monaten mit relativ wenig Geld durchkommen (SG GD 9/1/3 S. 16-21).