Nach dem Ausstieg des Privatklägers hätten sie innerhalb von zwei Monaten den Entscheid gefällt, die K.b.________ zu liquidieren und mit einer "Sanierung der K.a.________ durch den Verwaltungsrat" hätten sie grosso modo (erst) im November 2012 beginnen können. Sie hätten damals tatsächlich eine Holding (die K.a.________) mit einer Bilanz gehabt, die nicht gut ausgesehen habe, und ein Produkt (die Software J.________), welches noch nicht verkäuflich gewesen sei, weil sie hätten Anpassungen machen müssen.