__ ins Bild gesetzt. Es bleibe dabei, dass sich die konkreten Handlungsweisen nach den gegebenen Umständen richten müssten und der Verwaltungsrat sein Ermessen pflichtgemäss einzusetzen habe. Es gehe, wie schon x-fach ausgeführt, um die fortlaufende Vornahme einer Abwägung. Der Beschuldigte I.________ und er selbst seien (als Verwaltungsräte der K.a.________) dieser Pflicht jederzeit nachgekommen (HD 4/1-11).