Bestimmt gebe es Leute, die sagen würden, dass man die Bilanz bereits einen Tag nach dem Rückzug des Privatklägers hätte deponieren müssen. Juristisch betrachtet gehe es um die ganze Problematik betreffend Art. 725 OR, gleichzeitig aber eben auch um die Verwaltungsratspflichten nach Art. 717 OR. Er sei - da er just in jenen Monaten ein Verteidigermandat betreffend Art. 165 StGB/Art. 725 OR geführt habe - mit der Lehre und Rechtsprechung vertraut gewesen und habe hierüber den Beschuldigten I.________ ins Bild gesetzt.