9.7 Beiden Beschuldigten war schliesslich bewusst, dass sie bei Unterlassung der Überschuldungsanzeige die finanzielle Situation der K.a.________ verschlimmerten, da per Ende 2012 zeitnah vernünftigerweise nicht mit namhaften, die Ausgaben übersteigenden Einnahmen gerechnet werden konnte. Somit erfüllen die Beschuldigten auch den subjektiven Tatbestand der Misswirtschaft."