trägt er denn auch die Hauptverantwortung mit Bezug auf die Insolvenzanzeige (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 7 OR). Die Pflicht der Revisionsstelle zur Insolvenzanzeige ist bloss subsidiär (Art. 728c Abs. 3 OR). Andererseits ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen (E. III.5.2.2), dass die Revisionsstelle von D.________ geradezu hingehalten wurde. I.________ billigte dieses Verhalten im Wissen und Willen; er war am Treffen vom 27. Mai 2013 mit der Revisionsstelle beteiligt und brachte sich aktiv ein, indem er das Verkaufspotential in Südost-Europa anpries (act. 25/8/382)."