9.3 Den Beschuldigten war bekannt, dass per Ende 2012 keine konkrete Aussicht für die zeitnahe Beschaffung des erforderlichen Kapitals bestand; sie vermochten auch im Rahmen des Hauptverfahrens nicht darzulegen, weshalb ihre Annahme Ende 2012, die finanzielle Situation werde sich zeitnah markant verbessern, berechtigt oder begründet gewesen sein könnte. Im Übrigen hätte auch eine positive ökonomische Wende der K.a.