Ende 2012 konnte kein neues Kapital herbeigebracht werden. Zwar wurden mit der Auflösung der Tochtergesellschaft (K.b.________) die Verwaltungskosten und ggf. auch der Kapitalbedarf reduziert. Gleichzeitig fiel damit aber die gesamte, bisher aufgebaute Vertriebsstruktur weg. Die Beschuldigten wussten, dass die Vertriebsstruktur komplett neu organisiert und aufgebaut werden musste; sie rechneten daher mit einem Kapitalbedarf von mindestens CHF 1 Mio. Per Ende 2012 konnte - abgesehen von der Überbrückungs-einlage von N.____