"9.1 Des Weiteren handelten die Beschuldigten vorsätzlich. Ihnen war die strukturelle Schwäche der K.a.________ bekannt. Sie wussten anhand der ihnen bekannten Revisionsberichten, dass die Frage der Überschuldung der K.a.________ entscheidend von der Bewertung der Entwicklungskosten und damit vom potentiellen Erfolg der Software abhing. Die Beschuldigten kannten die desolate finanzielle Situation der K.________ Gruppe Anfang 2012 und sie wussten, dass der Markterfolg nur durch die Beschaffung von frischem Kapital hätte verwirklicht werden können.