Zudem seien die nach dem 1. Januar 2013 eingetretenen Ergebnisse betreffend den objektiven Tatbestand ohnehin irrelevant, da es sonst zu einer verpönten Ex- post-Betrachtung käme. Trotzdem zeigte die Vorinstanz "lediglich der guten Ordnung (halber)" auf, dass es auch im Jahre 2013 keine konkrete Aussicht auf eine nachhaltige Finanzierung gegeben habe (OG GD 1 E. III./5.1-3).