Auch per Ende 2012 habe weder eine berechtigte noch eine konkrete Aussicht auf eine nachhaltige Finanzierung bestanden bzw. seien keine konkreten, auf eine dauerhafte Gesundung der K.a.________ ausgerichtete Sanierungsmassnahmen ersichtlich gewesen, sondern nur vage Sanierungshoffnungen. Zudem seien die nach dem 1. Januar 2013 eingetretenen Ergebnisse betreffend den objektiven Tatbestand ohnehin irrelevant, da es sonst zu einer verpönten Ex- post-Betrachtung käme.