_ betreiben und ggf. den Konkurs der Gesellschaft hätte erwirken können. Die erwähnte Kapitalerhöhung habe daher nicht primär der Sicherung der nachhaltigen Fortführungsfähigkeit, sondern bloss der etwaigen Begleichung fälliger Schulden bzw. dem ggf. erforderlichen "Löschen der gefährlichsten Brandherde" gedient. Die K.a.________ sei trotz der Kapitalerhöhung vom 6. November 2012 per Ende 2012 illiquid gewesen. An der angespannten Liquiditätslage bereits per Ende 2011 habe sich mithin nichts geändert, zumal entgegen früherer Prognosen mit der Software auch im zweiten Halbjahr 2012 kein Ertrag habe erzielt werden können (OG GD 1 E. III./4.9).