sei, dass das Geld, die Zeit und das Personal für einen Verkauf in den Schwerpunktzentren der Informatik und der Softwareindustrie fehlten. Beachtlich sei zudem, dass der Beschuldigte die Illiquidität der K.a.________ und die "damit verbundene Gefahr der Bilanzdeponierung" bereits am 3. Juli 2012 festgestellt habe. Es seien Rechnungen (letztlich bis zur Konkurseröffnung) unbezahlt geblieben und es habe daher die permanente Möglichkeit bestanden, dass ein Gläubiger die K.a.________ betreiben und ggf. den Konkurs der Gesellschaft hätte erwirken können.