_ nicht gesichert werden können. Zudem widerlegte die Vorinstanz umfassend die Behauptung der Verteidigung des Beschuldigten I.________, wonach sich der Finanzierungsbedarf der K.a.________ mit der Bilanzdeponierung der K.b.________ auf praktisch null reduziert habe. Weiter stellte sie fest, dass selbst im Jahresbericht 2012 des Verwaltungsrates vom 8. Juli 2013 darauf hingewiesen worden Seite 16/54