Das Sanierungsprojekt "ORION" sei dann aber nicht umgesetzt worden und es hätten bis zum 6. Juni 2012 bloss EUR 80'160.00 beschafft werden können. Mangels Ressourcen hätten somit in der ersten Jahreshälfte keine Vertriebsstruktur aufgebaut und auch keine namhaften Einnahmen erzielt werden können. Die Situation der Gruppe sei im Sommer 2012 insoweit dieselbe gewesen wie im Frühjahr 2012. Der Beschuldigte sei daher bereits bei Antritt des Verwaltungsratsmandates (Wahl an der a.o. Generalversammlung vom 30. März 2012) ein "Sanierungsverwaltungsrat" mit den gesetzlich vorgeschriebenen, unübertragbaren Kompetenzen und Pflichten gewesen.