In diesem Zusammenhang habe namentlich der Beschuldigte I.________ vorgebracht, die Gruppe habe eine falsche Verkaufsstrategie verfolgt und die Vertriebsstruktur sei per Ende 2011 völlig zerschlagen worden. Zudem sei anlässlich der a.o. Generalversammlung vom 30. März 2012 den Aktionären kommuniziert worden, dass für das Jahr 2012 eine Reorganisation des Vertriebs geplant sei, nachdem die Verkaufsstrategie über weltweite Distributoren fehlgeschlagen sei (OG GD 1 E. III./4.1 und 4.2).