vermindert bzw. habe die Beteiligung an der K.b.________ nicht mehr bilanziert werden können, was in der Jahresrechnung 2012 auch so geschehen sei. Nur schon aus diesem Grunde sei nicht nachvollziehbar, dass beide Beschuldigten die Bilanzdeponierung der K.b.________ als Sanierungsmassnahme der K.a.________ qualifizierten. Auch die allfällige Betrachtungsweise, dass mit diesem Konkurs die Kosten für den Betrieb der operativen Gesellschaft hätten eingespart werden können, verfange nicht. Die im Juni 2012 gescheiterte Konzernsanierung, jedenfalls aber der damit zusammenhängende Konkurs der K.b.