2.5 Als entscheidend betrachtete es die Vorinstanz, dass das Schicksal der K.b.________ einen Einfluss auf die bilanzielle Situation der K.a.________ gehabt habe. Diese habe per 31. Dezember 2011 über Gesamtaktiven von CHF 2'610'893.16 verfügt, wobei sich dieser Betrag zu 97 % aus den aktivierten Entwicklungskosten für das Produkt J.________ und der Beteiligung an der K.b.________ zusammengesetzt habe. Dies habe eine strukturelle Schwäche dargestellt und ein erhebliches Klumpenrisiko mit sich gebracht. Mit dem Konkurs der K.b.________ (per 20. August 2012) hätten sich die Aktiven bei der K.a.________ vermindert