In Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft ist festzustellen, dass diese "Transaktions-Buchhaltung" die Anforderungen an die Finanzbuchhaltung nicht erfüllt. So sind darin Transaktionen ausserhalb von effektiven Zahlungen nicht aufgeführt. Namentlich die Kreditoren (sei es bereits seit dem Vorjahr bestehende oder neu entstandene Schulden) sind darin nicht aufgeführt (act. 11/16).