2.1.3 Sodann befasste sich die Vorinstanz umfassend mit der finanziellen Situation der K.a.________. Sie zeigte dabei vorerst auf, dass sich die K.a.________ per Ende 2011 in einer "sehr schlechten finanziellen Situation" bzw. in einer "finanziellen Schieflage" befand (OG GD 1 E. II./4.1).