Als Folge der pflichtwidrigen Unterlassungen verschlimmerten sich die Vermögenslage und die Überschuldung der K.a.________AG im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 30.08.2013 zum Schaden der Gläubiger, was D.________ und I.________ wussten oder zumindest in Kauf nahmen. Statt sich auf den Liquidationszweck zu beschränken, generierten sie ab dem 01.01.2013 für die Gesellschaft nicht der Liquidation dienenden, sondern auf Fortführung der Gesellschaft gerichteten Aufwand im Gesamtbetrag von ca. CHF 165'000.00, durch welchen im Hinblick auf die Liquidation kein Mehrwert geschaffen wurde.