D.________ und I.________ unterliessen es ab Ende 2012 und bis zur Bilanzdeponierung durch die Revisionsstelle am 06.08.2013 (24/1/2 f.) in Verletzung von Art. 725 Abs. 2 OR wissentlich und willentlich und jeweils aufgrund eines neu gefassten Willensentschlusses, eine Überschuldungsanzeige beim zuständigen Konkursgericht einzureichen. 2.5. Verschleppungsschaden