• D.________ und I.________ gingen davon aus, dass für das kurzfristige Überleben der K.a.________AG während dreier Monate CHF 300'000.00 erforderlich waren. Selbst ein Mittelzufluss in dieser Höhe war Ende 2012 weder garantiert noch bestand Aussicht darauf. Per 31.12.2012 war ein Bankguthaben von CHF 125'000.00 vorhanden, wobei die verbuchten Lohnschulden und Kreditoren per 31.12.2012 knapp doppelt so hoch waren (WP I, S. 8, Ziff. 8). Die bereits per Ende 2011 und per Mitte 2012 festgestellte Zahlungsunfähigkeit der K.a.________AG war daher, für D.______