25/8/390 f; 25/8/386 f.; 25/8/376 f.). Sie liessen zudem die Buchhaltung und Jahresrechnung der K.a.________AG für das Geschäftsjahr 2012 erst stark verzögert, am 20.05.2013, erstellen (25/8/381), wobei die Buchhaltung davor seit dem Abschluss per 31.12.2011 nicht mehr ordnungsgemäss weitergeführt worden war, weshalb sie nicht den vollen Überblick hatten über alle Kreditoren (25/8/393; 25/8/402; s. auch WP I, S. 11 und WP II, S. 3). 2.4.2. Unterlassung der Überschuldungsanzeige ab Ende 2012 bis zur Konkurseröffnung