D.________ und I.________ war bewusst, dass die durch die Kapitalerhöhung vom Oktober/November 2012 der Gesellschaft "netto" zugeführten Mittel von rund CHF 250'000.00 nur gerade das Überleben der K.a.________AG und dies nicht einmal für drei Monate sicherte und nicht deren Weiterführung über einen längeren Zeitraum gewährleistete (25/8/407). Dies gilt umso mehr, als sie rund CHF 100'000.00 bereits am 26.11.2012 verbraucht hatten, unter anderem, um sich selber CHF 40'000.00 für Verwaltungsratshonorare auszuzahlen, und nur noch CHF 155'000.00 an Liquidität übrig war (WP I, S. 7 f.).