treffend gerügt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_183/2018 vom 31. Oktober 2018 E. 1). Falls das Gericht nachfolgend in diesem Sinne von der Verweisungsmöglichkeit Gebrauch macht, wird Art. 82 Abs. 4 StPO jeweils nicht mehr separat aufgeführt. II. Tatvorwurf der Misswirtschaft 1. Ursprünglicher Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft 1.1 Vorab zeigte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vom 30. August 2019 - nach einleitenden Ausführungen zur Unternehmensgeschichte der K.a.________ - die ihrer Ansicht nach massgebliche Ausgangslage auf (SE GD 1 S. 4-8).