Eine spätere Ausdehnung der Berufung ist ausgeschlossen, nicht aber eine weitere Beschränkung. Ist die Berufung nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile beschränkt oder bestehen Zweifel darüber, gilt das Urteil als vollumfänglich angefochten; d.h. im Zweifel erfasst die Berufung das ganze Urteil (vgl. dazu umfassend Urteil des Bundesgerichts 6B_1320/2020 vom 12. Januar 2022 E. 2.2 m.H.).