nicht Anschlussberufung erklärt, so dass eine reformatio in peius ausgeschlossen ist und als maximale Sanktion eine bedingte Geldstrafe von 125 Tagessätzen zur Disposition steht. Gesamthaft betrachtet kann das Gericht über die Berufung des Beschuldigten auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens ohne Weiteres zeit- und sachgerecht sowie angemessen entscheiden. Ein Wechsel ins mündliche Verfahren ist mithin nicht notwendig.