ein erstinstanzliches Urteil in einzelgerichtlicher Zuständigkeit angefochten wird und es sich dementsprechend um eine Sache von relativ geringer Bedeutung handelt. Die Behandlung der Berufung im schriftlichen Verfahren setzt nach der Rechtsprechung zusätzlich voraus, dass das Gericht über alle für den Schuld- und Strafpunkt erforderlichen Informationen und Nachweise verfügt und nach Möglichkeit die erste Instanz tatsächlich öffentlich verhandelt hat.