"1. Die Berufung des Beschuldigten sei abzuweisen. 2. Das Urteil des Strafgerichts des Kantons Zug vom 16.07.2021 sei zu bestätigen, soweit es nicht bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Seite 6/54 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Beschuldigten aufzuerlegen." 3. Der Privatkläger verzichtete im Rahmen des gesamten Berufungsverfahrens auf eigene Anträge zur Berufung des Beschuldigten. Erwägungen und Begründung des Urteils I. Prozessuales und Formelles