21. Weiter liess der Beschuldigte durch seine Verteidigung am 23. Mai 2022 eine "kurze Replik" zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft einreichen (OG GD 3/11). Diese Eingabe wurde den übrigen Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt. Reaktionen darauf erfolgten keine mehr. 22. Die Obergerichtskanzlei erstellte schliesslich am 1. Juli 2022 einen aktuellen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister. Dieser zeitigte keine neuen Erkenntnisse (OG GD 3/12). Schlussanträge 1. Der Beschuldigte liess im Berufungsverfahren abschliessend, d.h. im Rahmen der Berufungsbegründung vom 1. April 2022, die nachfolgenden Anträge stellen (OG GD 3/9 S. 2):