19. Mittels Präsidialverfügung vom 11. Mai 2022 informierte die Verfahrensleitung die Parteien alsdann über den abgeschlossenen Schriftenwechsel, die Zusammensetzung des Gerichts sowie ab wann mit einem Urteil gerechnet werden könne (OG GD 6/8). 20. Am 18. Mai 2022 ging beim Gericht ein Schreiben des erbetenen Verteidigers ein, in welchem er seine Kostennote konkretisierte (OG GD 3/10).