17. Der vom Beschuldigten am 21. März 2022 mandatierte erbetene Verteidiger, Rechtsanwalt lic.iur. H.________, reichte mit Postaufgabe vom 1. April 2022 - und somit fristgerecht - eine umfassende 44-seitige Berufungsbegründung ein (OG GD 3/9). 18. Die zuständige Staatsanwältin, welcher die Berufungsbegründung des Beschuldigten am 6. April 2022 zu einer allfälligen Berufungsantwort zugestellt worden war (OG GD 6/7), reichte dem Gericht am 12. April 2002 eine Berufungsantwort ein (OG GD 2/2). Der Privatkläger liess sich innert Frist nicht vernehmen.