13. Mittels Präsidialverfügung vom 13. Dezember 2021 wurden die Parteien über den Stand des Verfahrens orientiert. Zudem wurden ihnen die Formalien der auf den 17. März 2022 angesetzten Berufungsverhandlung bekannt gegeben (OG GD 6/4). Weiter wurden die beiden Beschuldigten zur Berufungsverhandlung vorgeladen (OG GD 8/1-3).