7. Auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers, welche ebenfalls Berufung angemeldet, danach innert Frist aber keine Berufungserklärung eingereicht hatten, wurde mit Entscheid vom 15. September 2021 nicht eingetreten (OG GD 6/1). Seite 4/54 8. Mit Präsidialverfügung vom 15. September 2021 wurden die erwähnten Berufungserklärungen der beiden Beschuldigten den jeweils anderen Parteien zugestellt und zugleich verschiedene Fristen angesetzt (OG GD 6/2).