5. Mit Eingabe vom 7. September 2021 reichte der Beschuldigte bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) die Berufungserklärung ein, mittels welcher er den ihn betreffenden Urteilsspruch mit Bezug auf den Schuldspruch anfocht und für das vorinstanzliche Verfahren eine Entschädigung gemäss seiner Kostennote vom 16. Dezember 2016 forderte. Weiter wurde dargelegt, dass vorerst auf Beweisanträge verzichtet werde.