4. Die Vorinstanz versandte das schriftlich begründete Urteil am 18. August 2021. Dieses wurde von der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und dem Rechtsvertreter des Privatklägers am 19. August 2021 (SE GD 10/2/1, 10/2/3 und 10/2/4) und von der Verteidigung des Beschuldigten I.________ am 23. August 2021 in Empfang genommen (SE GD 10/2/2). Das Dispositiv dieses Entscheides lautet wie folgt: "A. D.________