3. Die Vorinstanz fällte am 16. Juli 2021 in dieser Sache ein Urteil, welches sie den Parteien gleichentags im Dispositiv zustellte (SE GD 10/1). Daraufhin meldeten die Staatsanwaltschaft am 21. Juli 2021 (SE GD 3/6), der Rechtsvertreter des Privatklägers am 26. Juli 2021 (SE GD 6/12) sowie der Beschuldigte (SE GD 4/12) und die Verteidigung des Beschuldigten I.________ am 27. Juli 2021 (SE GD 5/20) fristgerecht Berufung an.