1.2 Die zuständige Staatsanwältin reichte am 1. Oktober 2019 eine Ergänzung der Anklageschrift ein (SE GD 3/1). 2. Am 11. und 16. Dezember 2020 fand die Hauptverhandlung der Vorinstanz statt, an welcher die beiden Beschuldigten, der Beschuldigte I.________ in Begleitung seines erbetenen Verteidigers, teilnahmen. Der Privatkläger im Zivil- und Strafpunkt B.________ (nachfolgend: Privatkläger) bzw. dessen Rechtsvertreter wie auch die Staatsanwaltschaft hatten auf eine Teilnahme verzichtet. Die Vertreterin der Anklage hatten indessen der Vorinstanz bereits zuvor, d.h. am 21. Januar 2020, einen Schlussbericht eingereicht (SE GD 3/5).